AIDA Cruises: Urteil zur FKK-Bereich Verkleinerung
Das Landgericht Rostock entschied im Fall eines Passagierehepaares gegen AIDA Cruises und gewährte eine Reisepreisminderung von 5%. Das Ehepaar hatte 22% gefordert, da der FKK Bereich nach Umbauten erheblich verkleinert wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und beruht auf veränderten Decksplänen.