AIDA Cruises: Urteil zur FKK-Bereich Verkleinerung
Rechtsstreit zwischen Passagierpaar und Reederei
Das Landgericht Rostock hat im Rechtsstreit zwischen einem Passagierehepaar und der Reederei AIDA Cruises entschieden.
Den Klägern wurde eine teilweise Reisepreisminderung zugesprochen, zudem gilt FKK auf AIDAdiva als Beispiel für Sonderregelungen.
Unter dem Aktenzeichen 1 O 169/26 hat das Gericht dem klagenden Ehepaar eine Reisepreisminderung in Höhe von 5% zugesprochen. Gefordert hatte das Ehepaar aufgrund des deutlich verkleinerten FKK Bereiches allerdings eine Preisminderung von 15000 Euro, also rund 22%. Darüber hinaus bestätigte das Gericht, dass das Ehepaar aufgrund der Deckspläne zum Buchungszeitpunkt von einem großen FKK Bereich mit Duschen und Whirlpool ausgehen konnte.
Derzeit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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